Bevor ich mich weiteren Fragen von Patrick zuwende, möchte ich noch auf die Frage eines weiteren Lesers eingehen. Auf Facebook erhielt ich vor Kurzem folgende Nachricht:
Hallo Yogi, Sag mal — kannst du bitte mal ein Beitrag über vermögenswirksame Leistungen und ETF bringen? Bis zu welchem Jahreseinkommen gibt es da z.B. eine Förderung? Das wäre mal was. Vielen Dank — Andreas
Da hat Andreas völlig recht. Das wäre in der Tat mal was. Tatsächlich ist das ein Thema, dass mich selbst interessiert. Richtig gut kenne ich mich da bisher noch nicht aus, da ich da aktuell noch einen Bausparvertrag bespare. Gruselig, ich weiß. Ich möchte den jetzt aber eh langsam loswerden.
Mir war damals durchaus bewusst, dass die Rendite damit gering ist. Ich hatte aber daran gedacht eine Wohnung zu kaufen und wollte unbedingt diesen Arbeitgeberzuschuss mitnehmen. Die geringe Rendite hätte mich ja als “sichere” Anlage – zumal bei den geringen Beträgen – nicht gestört.
Was mir leider nicht klar war, war die hohe Abschlussgebühr von 500,-. Die wurde nicht erwähnt – auch nicht auf meine Rückfragen nach den Gebühren. Okay. Seither lese ich jeden Vertrag wirklich zweimal.
Überblick
Was sind eigentlich vermögenswirksame Leistungen?
Einfach ausgedrückt: Vermögenswirksame Leistungen sind Geld, dass Dir Dein Arbeitgeber schenkt, wenn Du damit Vermögensaufbau betreibst. Aktuell sind das, je nach Arbeitgeber und Branche, zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat. Für Menschen wie mich, die im öffentlichen Dienst arbeiten, regelt das Ganze sogar ein Gesetz: “Das Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten auf Zeit.”
Und dabei bin ich ein echter Glückspilz, denn ich muss mich nicht mit 6,65,- begnügen. Als Angestellter des Öffentlichen Dienstes liege ich mit 6,67,- pro Monat fette 2 Cent über dem niedrigsten Betrag. Aufs ganze Jahr gerechnet sind das schon 24 Cent und über die ganzen sieben Jahre sogar 1,68,-. Yeah!
Ich will aber nicht undankbar sein. Insgesamt macht das 80,04,- € pro Jahr. Auf die mindestens 7 Jahre Laufzeit eines Bausparvertrages – sofern man staatliche Förderungen beantragen möchte – sind das dann 560,28,-. Rechnet man die 500,- Abschlussgebühr meines Bausparvertrages gegen, bleibt davon aber nicht mehr viel übrig.
Die Förderung geht damit fast vollständig an die Bank. Dieses Modell der vermögenswirksamen Leistungen scheint also in erster Linie gut für die Bank zu sein. Mir selbst bleiben hier nur die Zinsen, die mir aber auch mein Tagesgeldkonto liefert.
VL-Anlagemöglichkeiten
Klar. Die Finanzindustrie ist natürlich immer hilfsbereit und kreativ, wenn es darum geht, Privatanlegern dabei zu helfen, ihr Geld anzulegen. Das sieht bei den VL nicht anders aus. Es gilt auch ganz besonders, wenn bei der Geldanlage auf staatliche Förderungen zurückgegriffen werden kann. Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten wie man sein Geld anlegen kann.
Neben der Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen für die Tilgung eines Baudarlehens zu verwenden, kann man natürlich in weniger rentable, aber dafür sichere Bausparverträge oder Banksparpläne investieren.
Die vermutlich deutlich lukrativere, wenn auch volatilere, Möglichkeit sind VL-Fondssparpläne. Hier setzt man sich den Schwankungen des Aktienmarktes aus. Hauptsächlich werden hier aber VL-Fondssparpläne beworben, bei denen kostspielige aktive Fonds zum Einsatz kommen. Davon würde ich abraten, da die Vorteile von passiven ETFs gegenüber aktiven Fonds meiner Meinung nach klar überwiegen.
Falls man zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage erhält, sollte man sich an die sechs Jahre Laufzeit (+ 1 Jahr in dem die Beträge ruhen) halten, um die Zulagen zu bekommen. Ansonsten kann man den Vertrag jederzeit kündigen, sollte aber – wie immer bei Aktien-ETFs – darauf achten, das Depot nicht gerade im Crash aufzulösen.
Ideal für die VL-Anlagemöglichkeiten sind einzelne ETFs, die breite Märkte abdecken, wie zum Beispiel ETFs auf den FTSE All-World, den MSCI ACWI oder auch der MSCI World. Ein DAX-ETF ist zwar auch okay, wäre aber wegen der geringen Diversifikation (ein Land, nur 30 Werte von großen Unternehmen) nicht meine erste Wahl.
Einkommensgrenzen bei Arbeitnehmersparzulage & Co
Bei den vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber gibt es meines Wissens keine Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenzen betreffen nur die Arbeitnehmersparzulage und da müsste man bei ETFs so wie bei Aktienfonds-Sparplänen aktuell 20.000 € (bei Singles) bzw. 40.000 € (bei Verheirateten) zu versteuerndes Einkommen haben.
Die Förderung umfasst dabei 20% auf maximal 400€ pro Jahr. Mehr als 80€ pro Jahr kann man also nicht erhalten. Bei Bausparverträgen und Kredittilgungen gelten wiederum andere Sätze. Außerdem kann man bei Bausparverträgen unter gewissen Umständen alternativ auch Wohnungsbauprämie erhalten. Eine schöne Übersicht dazu findet sich hier bei Finanztip.
Die Arbeitnehmersparzulage muss man zudem jährlich mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Sobald die Sperrfrist von 7 Jahren vorüber ist, zahlt das Finanzamt dann die Zulagen in den Vertrag ein. Dadurch kommt es leider nicht zu einem positiven Effekt durch die Zulagen beim Zinseszinses.
Angebote für VL-ETF-Sparpläne
Bei den VL-ETF-Sparplänen gibt es aktuell nur drei Angebote, die mir bekannt sind. Sollte jemand andere kennen, bitte ich um eine kurze Nachricht/Kommentar. Sieht man genauer hin, läuft hier alles über ebase. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote solltest Du Dir im Einzelnen zwar trotzdem genau ansehen, groß unterscheiden tun sie sich jedoch wahrscheinlich nicht.
- Finvesto (das zu ebase gehört): hat man bei finvesto ausschließlich einen VL-Vertrag, dann kostet dieser aktuell (Oktober 2019) 10€ pro Jahr. Transaktionsentgelt: 0,2%. Aufpassen: neben passiven ETFs finden sich auch aktiv gemanagte Fonds im Angebot.
- Comdirect/ebase: ähnliche wie das Angebot von Finvesto. Auch hier beträgt das Transaktionsentgelt 0,2 % und das Depotentgelt 12 € pro Jahr.
- Deutschland spart VL / iShares : hier ist das Angebot auf 5 iShares-ETFs beschränkt. Auch dieses Angebot läuft über ebase und kostet jährlich 10€ sowie Transaktionskosten von 0,2%.
Fazit – Vermögenswirksame Leistungen und ETF
Von den unterschiedlichen Angeboten, um vermögenswirksame Leistungen anzulegen, erscheinen mir VL-ETF-Sparpläne die kostengünstigste und gleichzeitig lukrativste Möglichkeit zu sein. Leider ist die Auswahl an Anbietern hier aber sehr beschränkt.
Man muss natürlich beachten, dass man damit den Schwankungen an den Aktienmärkten unterliegt und man daher mindestens 5-10 Jahren investiert bleiben sollte. Die Haltedauer von 7 Jahren, die zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage vorgeschrieben ist, ist auch aus diesem Sinne sinnvoll.
Vermögenswirksame Leistungen und ETF sind ein umfangreiches Thema und dieser Artikel soll nur als erster Einstieg in die Thematik fungieren. Es ist in jedem Fall ratsam, sich die jeweiligen Angebote und Verträge vor dem Abschluss sehr genau anzusehen.
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